Fünf Schritte zurück zum Führerschein

Informieren Sie sich sofort nach Entziehung oder Beschlagnahme der Fahrerlaubnis, ob eine MPU notwendig wird.

Sie beantragen die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Straßenverkehrsamtes.

Die Führerscheinstelle sendet die Akte an die von Ihnen gewünschte Begutachtungsstelle.

Die medizinisch-psychologische Begutachtung wird in unserem Haus durchgeführt.

Sie setzen sich mit der Führerscheinstelle in Verbindung und erhalten im Falle eines positiven Gutachtens Ihren Führerschein zurück.

Haben Sie noch Fragen?

Wir sind persönlich für Sie da!
Unter 0221 91284777 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr)

Kontaktieren SIe uns jetzt!