Wieder in Fahrt kommen

Die MPU ist Ihre Chance, eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen – beachten Sie bitte dabei folgende Schritte.

1. Informationen einholen

Informieren Sie sich sofort nach Entziehung oder Beschlagnahme der Fahrerlaubnis, ob eine MPU notwendig wird. Falls ja, dann sollten Sie Ihre vom Gericht verhängte Sperrfrist so zielgerichtet wie möglich nutzen, um Ihre Chance auf ein positives Gutachten zu erhöhen. Möglicherweise können Sie sogar an einem Kurs zur Verkürzung der Sperrfrist teilnehmen. Im Rahmen eines kostenlosen Informationsabends und/oder eines kostenpflichtigen MPU-Beratungsgesprächs können Sie sich wertvolle Ratschläge einholen und sich beraten lassen.

2. Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Sie beantragen die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Straßenverkehrsamtes. Wenn die Behörde von Ihnen eine MPU verlangt, dann müssen Sie entscheiden, wen Sie mit der Begutachtung Ihrer Fahreignung beauftragen wollen. Sie haben die Wahl: unter Standorte finden Sie alle Begutachtungsstellen der ABV GmbH. Sie erklären bei der Führerscheinstelle Ihr Einverständnis zur Begutachtung und zur Übersendung der Führerscheinakte an die von Ihnen gewählte Stelle. Spätestens jetzt sollten Sie an einer kostenfreien Informationsveranstaltung und/oder einer persönlichen Einzelberatung teilnehmen.

3. Terminvereinbarung

Die Führerscheinstelle sendet die Akte an die von Ihnen gewünschte Begutachtungsstelle. Die Untersuchungsstelle bestätigt den Eingang der Akte und klärt mit Ihnen das Entgelt.
Nach Eingang des Untersuchungsentgelts spricht die Begutachtungsstelle einen Termin mit Ihnen ab. Wenn Sie es sehr eilig mit der Begutachtung haben, rufen Sie uns bitte in der betreffenden Begutachtungsstelle direkt an oder senden uns eine E-Mail. Die Telefonnummer bzw. das Kontaktformular für Ihre Begutachtungsstelle finden Sie hier. Wir nennen Ihnen dann einen Vorzugstermin, an dem Sie bar bezahlen können.

4. Begutachtung

Die medizinisch-psychologische Begutachtung wird durchgeführt. Sie erhalten ausreichend Gelegenheit, die Bedenken des Straßenverkehrsamtes auszuräumen. Unsere Psychologen und Mediziner sind fair und unvoreingenommen und legen Wert auf eine offene und möglichst entspannte Gesprächs- und Untersuchungsatmosphäre. In der Regel erhalten Sie am Ende der Untersuchung eine Rückmeldung über das voraussichtliche Ergebnis. Das Gutachten wird Ihnen per Post zugeschickt. Gleichzeitig wird die Führerscheinakte zurück an das Straßenverkehrsamt gesandt.

5. Vorlage des Gutachtens

Sie setzen sich mit der Führerscheinstelle in Verbindung und erhalten im Falle eines positiven Gutachtens Ihren Führerschein zurück.